Wichtige Hinweise und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
*Grundsätzlich müssen Sie sich selbst über notwendige
Paß- und/oder Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen
zur Erlangung dieser Dokumente, sowie über gesundheitspolizeiliche
Formalitäten bei dem für
Ihr Reiseziel zutreffenden Botschaft/Konsulat zu informieren.
*Für die Beschaffung von Paß-, Visa- und/oder Gesundheitsdokumenten
sind Sie selbst verantwortlich.
* Informieren Sie sich grundsätzlich über aktuelle IMPFVORSCHRIFTEN
Ihres Zielgebietes vor Reiseantritt bei Ihrem Hausarzt.
*Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie möglicherweise
für den Krankheitsfall im Ausland nicht ausreichend durch Ihre Krankenkasse
versichert sind. Krankenrücktransporte können einen erheblichen
Vermögensschaden verursachen. Informieren Sie sich vor der Reise
bei Ihrer Krankenkasse über den Umfang der Abdeckung und sichern
Sie sich gegebenenfalls durch eine private Reiseversicherung ab.
mitunsreisen.de
(nachfolgend Reisebüro genannt).
1. Geltung
Das Reisebüro wird grundsätzlich in der Eigenschaft als Vermittlerin
von Reiseleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach §
675 BGB tätig, es sei denn, wir weisen ausdrücklich darauf hin,
daß wir als Reiseveranstalterin auftreten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten insoweit für die Tätigkeit des Reisebüros auf dem
Gebiet der Reise- und Beförderungsvermittlung. Die Vermittlung von
Reise- und Beförderungsleistungen erfolgen ausschließlich zu
den Vertragsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger,
auf die wir bereits in der Reiseanmeldung hinweisen.
2. Anmeldung/Buchung
2.1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich
oder auf elektronischem Wege (eMail, Online-Buchung) vorgenommen werden
kann, beauftragen Sie das Reisebüro verbindlich zur Vermittlung eines
Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder anderweitiger Reise- und
Beförderungsleistungen. Das Reisebüro führt die Buchungsaufträge
unverzüglich aus, wobei die Buchungsannahme vorbehaltlich einer Verfügbarkeit
und Kapazität der Flugverkehrsgesellschaften, Reeder, Reiseveranstalter
und sonstiger Leistungsträger und deren endgültigen Bestätigung
erklärt wird.
2.1.1 Online Flugbuchungen sind grundsätzlich verbindlich. Ist dem
Reisebüro jedoch die Leistungserbringung unmöglich (Buchung
zu kurzfristig, Tickethinterlegung nicht möglich, Ticket
kann nicht fristgemäß zugestellt werden, Leistungsträger
lehnt die Buchung ab, Preisänderungen
durch den Leistungsträger nach Buchungseingang), kann das Reisebüro
die Flugbuchung kosten- und ersatzlos stornieren bzw. vom Vermittlungsauftrag
ersatzlos zurücktreten.
2.2. Die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen des auf der
Anmeldung aufgeführten Reiseveranstalters, Hoteliers, Reeders und
sonstigen Leistungsträgers werden von Ihnen durch die Unterzeichnung
der Anmeldung ausdrücklich anerkannt.
2.3. Buchungsaufträge sind für Sie verbindlich. Der Vermittlungsvertrag
kommt zustande, sofern das Reisebüro dessen Annahme, die keiner Form
bedarf, bestätigt oder die Reiseleistung zwischenzeitlich erbracht
ist. Das Reisebüro wird allerdings nach Möglichkeit eine etwaige
Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit einer Reisebuchung unverzüglich
mitteilen.
2.4. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Anmeldung bzw. aus den
allgemeinen Geschäfts- oder Reisevertragsbedingungen des vermittelten
Reiseveranstalters nach Maßgabe vorstehender Ziffer 2.2.
3. Zahlungen
3.1.Die Einforderung des Reisepreises erfolgt zum Inkasso und für
den Reiseveranstalter, es sei denn, die Reiseveranstalterbedingungen sehen
eine andere Regelung vor. Ist der Reisepreis direkt an den Reiseveranstalter
zu leisten (Direktinkasso), finden insoweit die Punkte 3.2 - 3.4 keine
Anwendung.
3.2. Das vom Reiseveranstalter zum Inkasso bevollmächtigte Reisebüro
ist bei erfolgter Reisevermittlung gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins
- für geleistete Zahlungen bei
Insolvenz des Reiseveranstalters - berechtigt, den vollen Reispreis unverzüglich
einzufordern und
für den Reiseveranstalter entgegenzunehmen.
3.3. Der Reisepreis wird vom Reisebüro bis zur vollständigen
Leistungserbringung durch den Reiseveranstalter verwahrt. Dem Reisenden
stehen keine Einwendungen gegen die Weiterleitung des Reisepreises, sofern
sie nicht in insolvenzbedingten Leistungsausfällen ihren Grund haben,
zu.
Dieses gilt insbesondere für reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche.
3.4. Für den Fall, daß nach Art und Umfang der vermittelten
Reiseleistungen von dem Reisebüro Vorauszahlungen an den Reiseveranstalter
oder den sonstigen Leistungsträger geleistet werden müssen,
ist das Reisebüro berechtigt, die verauslagten Beträge im Wege
des Aufwendungsersatzes von Ihnen bei Anfall der gegebenenfalls außergewöhnlichen
Aufwendungen einzufordern, soweit Ihnen zuvor ein Sicherungsschein zur
Verfügung gestellt wird.
3.5. Die Reiseunterlagen werden Ihnen je nach Ihrer Wahl unverzüglich
nach Zurverfügungstellung seitens des Reiseveranstalters unter Zurverfügungstellung
des Sicherungsscheines gegen Zahlung zugesandt oder im Geschäftslokal
des Reisebüros ausgehändigt. Die Zusendung der Reiseunterlagen
auf dem Postweg erfolgt nur auf Ihr ausschließliches Risiko. In
jedem Fall ist das Reisebüro nicht verpflichtet, abhandengekommene
oder verlorengegangene Reiseunterlagen kostenlos zu ersetzen.
3.6. Preisänderungen der Flugverkehrsgesellschaften unterliegen
nicht dem Einfluß des Reisebüros und bleiben ausdrücklich
vorbehalten. Das Reisebüro ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen
oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens der Luftverkehrsgesellschaft
an Sie weiterzugeben. Dieses gilt insbesondere für den Fall, daß
das Reisebüro von den Flugverkehrsgesellschaften mit entsprechenden
Aufwendungen belastet wurde. Die Zulässigkeit und Höhe etwaiger
Preis oder Tarifänderungen ergeben sich aus den Reisebedingungen
des Reiseveranstalters sowie aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Luftverkehrsgesellschaften.
4. Leistungsänderungen
Die von den Luftverkehrsgesellschaften veranlaßten oder aufgrund
betriebsnotwendiger anderweitiger Umstände notwendig werdenden Änderungen
der Streckenführung von Flügen, deren Flugzeiten, Abflug- und
Ankunftsflughafen, einschließlich des Einsatzes anderer Fluggeräte
und Fluglinien, bleibt den Luftverkehrsgesellschaften vorbehalten. Hierfür
übernimmt das Reisebüro keinerlei Haftung.
5. Rücktritt
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch ausdrückliche
Erklärung von der Reise zurücktreten (Stornierung). Wir empfehlen
Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Im Falle des Rücktritts kann das Reisebüro bereits verauslagte
oder noch zu verauslagende Aufwendungen gegenüber dem Reiseveranstalter,
dem Hotelier, dem Reeder, der Flugverkehrsgesellschaft oder sonstigen
Leistungsträgern von Ihnen einfordern. Dieser Aufwendungsersatzanspruch
kann sich bis auf den vollen Reisepreis belaufen. Das Reisebüro ist
hierbei nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an
Sie weitergegebenen Rücktritts
und Stornokostenaufwendungen zu prüfen. Dem Reisebüro steht
grundsätzlich neben den
Stornogebühren des Leistungsträgers eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von EUR 50,- pro stornierte Person zu.
6. Haftung
6.1. Für die vermittelten Reiseleistungen erbringt das Reisebüro
Fremdleistungen soweit sich aus der Reisebestätigung nichts gegenteiliges
ergibt. Wir haften daher nicht selbst für die ordnungsgemäße
Durchführung dieser vermittelten Fremdleistungen.
6.2. Die vertragliche Haftung des Reisebüros aus der Vermittlungstätigkeit
ist auf den eineinhalbfachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
6.3. Das Reisebüro ist in diesen Fällen nicht zur Rückzahlung
des Reisepreises oder Teilen des Reisepreises verpflichtet, soweit auf
Seiten des Reisebüros bereits etwaige Aufwendungen entstanden oder
Zahlungen an den Reiseveranstalter erbracht worden sind.
6.4. Das Reisebüro wird Sie im Auftrag des Reiseveranstalters vor
Vertragsschluß über notwendige Paß- und Visumerfordernisse,
einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie
über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichten. Für
die Beschaffung von Paß-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie
alleine verantwortlich. Das Reisebüro haftet auch nicht für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn Sie das Reisebüro mit dessen Besorgung
beauftragt haben, es sei denn, daß das Reisebüro die Verzögerung
zu vertreten hat.
6.5. Sie sind im übrigen für die Einhaltung aller für
die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Informieren Sie sich grundsätzlich über aktuelle IMPFVORSCHRIFTEN
Ihres Zielgebietes vor Reiseantritt bei Ihrem Hausarzt. Alle Nachteile,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren
Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch-
oder Nichtinformation durch das Reisebüro bedingt.
6.6. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften
übernimmt das Reisebüro, bei pflichtgemäßer Erkundigung
bei den zuständigen Stellen und Behörden, keine Gewähr.
6.7. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie möglicherweise
für den Krankheitsfall im Ausland nicht ausreichend durch Ihre Krankenkasse
versichert sind. Insbesonders können Krankenrücktransporte einen
erheblichen Vermögensschaden verursachen. Informieren Sie sich vor
der Reise bei Ihrer Krankenkasse über den Umfang der Abdeckung. Wir
empfehlen Ihnen den Abschluss eines "Rat & Tat" - Paketes
der EUROPÄISCHEN REISEVERSICHERUNG. Informationen hierzu können
Sie jederzeit anfordern oder sich auf unserer Homepage darüber informieren.
7. Sicherung des Reisepreises
Der Reiseveranstalter hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit
oder des Konkurses sichergestellt, daß Ihnen der gezahlte Reisepreis,
soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen und insoweit notwendige Aufwendungen
für die vertraglich vereinbarte Rückreise anfallen, erstattet
werden. Dieser Sicherungsschein wird Ihnen im Auftrag des Reiseveranstalters
durch das Reisebüro bei Einforderung des Reisepreises ausgehändigt.
Dieses gilt dann nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden
dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 150,00
EUR nicht übersteigt. Der Sicherungsschein ist für Beförderungsleistunen
(Flug,Bahn,Fähren etc.) und sonstigen Einzelleistungen (Hotels,Mietwagen
etc.) nicht notwendig; wird aber von einigen Leistungsträgern freiwillig
erbracht.
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame
zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit
wie möglich verwirklicht.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Leistungen
und Zahlungen, sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich
ergebenden Streitigkeiten, einschließlich aus Scheck- und Wechselforderungen,
ist der Sitz des Reisebüros.
Alle im Rahmen dieser Website genannten Warenzeichen und Logos sind
Eigentum der entsprechenden Firmen. Alle sonstigen Angaben ohne Gewähr.
Aus rechtlichen Gründen distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich
von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen
uns ihre Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle
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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Gerichtsstand und erfüllungsort ist Nürnberg.
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